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Cookies und die DSVGO
Administrator Montag, 31. August 2020 von Administrator

Cookies und die DSGVO

Cookies kurz erklärt - notwendig oder nicht?

Man kommt kaum mehr an diese Popups vorbei, die sich beim Besuch einer Webseite erst einmal in den Vordergrund drängeln - die Cookie Hinweise!

Vor allem seit der Novellierung der DSGVO (Datenschutz Grundverordnung) rückt das Thema mehr und mehr in den Fokus der Öffentlichkeit. Aber was sind diese vielgenannten Cookies?

Nun, es handelt sich hierbei um kleine Textdateien, welche beim Besuch einer Internetseite auf Ihrem Computer (meist in den temporären Dateien) abgelegt wird.

Diese Cookies unterscheidet man grob in folgende Kategorien:
- Funktion
- Marketing
- Einstellungen
- Messung
- Sonstige

Inhalt dieser kleinen Textdateien sind also, entsprechend der Kategorie, wichtige Informationen über den Besucher der Internetseite. Personenbezogene Daten werden in den allerwenigsten Fällen gespeichert.

Beispiel Cookie "Funktion":
Besuchen Sie einen Onlineshop z.b., benötigt dieser zunächst die Informationen Ihres Browsers, welchen Sie verwenden - Bildschirmauflösung und dergleichen mehr. Das ist notwendig, damit Ihnen der Inhalt richtig angezeigt wird - denn die Anzeige der Webseite hängt mitunter auch davon ab, ob Sie mit Firefox, Chrome, Edge, Opera oder gar mit einem Smartphone ansehen. Diese Informationen landen in diesem kleinen Cookie und sind für den einwandfreien Betrieb der Seite notwendig. Rufen Sie die nächste Seite des Shops auf, weiß der Shop also sofort wie er Ihnen die Inhalte anzeigen kann.
Diese Cookies sind existentiell und nicht deaktivierbar. Diese speichern auch keine unnützen Daten, oder gar solche, die auf Sie zurückzuführen sind. weil auch uninteressant.

Beispiel Cookie "Einstellungen":
Das beste Beispiel für diese Cookies sind diese zu Anfang genannten Hinweise zu den Cookies die Aufpoppen, wen Sie eine Internetseite betreten: Nehmen Sie dort Ihre Einstellungen vor, welche Cookies Sie zulassen und welche nicht, dann muss diese Einstellung irgendwo gespeichert werden. Dies geschieht ebenfalls durch ablegen der Informationen als Cookie auf Ihrer Festplatte. Diese Art von Cookies haben meist eine Laufzeit über 30 Tage, sodass wenn Sie wieder die Seite besuchen, Ihre Einstellungen noch gelten und nicht neu getroffen werden müssen. Diese Cookies zählen ebenfalls zu den existentiellen und lassen sich aus logischer Sicht nicht deaktivieren - anderenfalls würde bei jedem Aufruf einer Seite die Sie da gerade besuchen, der Hinweis erneut erscheinen.

Beispiel Cookie "Messung":
Jeder Shop Betreiber hätte gerne Informationen, wie: Woher kam der Shopbesucher? Wie lange war dieser im Shop? Welche Produkte waren interessant? u.s.w.
Man kann diese Daten nutzen um sein Angebot besser auf die Bedürfnisse der Kunden und Besucher auszurichten. Hierfür gibt es Programme, welche genau diese Daten sammeln. Auch hierfür werden Cookies eingesetzt. Diese Art der Cookies sind für sie als Verbraucher nicht existentiell - es sei denn Sie legen Wert darauf, dass Ihnen der Shop ständig irgendwelche Artikel vorschlägt, die er meint "gemessen" zu haben. Diese Cookies sind in der Regel harmlos - auch hier erfolgt alles anonymisiert und nichts von dem lässt auf Sie zurück schließen. Sie können diese Cookies also lassen, oder blockieren - so wie es Ihnen lieber ist. Die Funktion der Seite wird dadurch nicht beeinträchtigt.

Cookie Beispiel "Marketing":
Diese Cookies sind im Grunde eine Erweiterung der vorgenannten Cookies - nur weittragender und tiefgreifender. Programme hierfür werden zuallermeist von Google zur Verfügung gestellt - manche kennen z.B. Google Ads, Google Analytics und dergl. mehr. Hier wird im Grunde alles gesammelt was interessant sein könnte - um zu verkaufen, was auch immer. Das würde jetzt hier zu weit führen, all die Möglichkeiten hier darzustellen - aber: Wenn Sie Bei Google einmal nach "weißen Socken" suchen und blockieren die dafür interessanten Cookies nicht, müssen Sie sich nicht wundern, wenn Ihnen die nächsten Wochen auf den unterschiedlichsten Seite Werbung mit weißen Socken untergejubelt wird - also mit Vorsicht zu genießen!
Auch diese Cookies sind nicht existentiell für den Besuch einer Webseite, sie können diese also getrost deaktivieren.

Alle Beispiele vorgenannt sind das, wie sie bezeichnet sind, nämlich "Beispiele". So kann, muss aber nicht und wenn ja, auch gemischt und gemeinsam auftretend.

Die DSGVO und Cookies
Es gibt inzwischen eine Vielzahl an gerichtlichen Verfahren, die sich mit der Thematik befasst haben. Tenor ist: Sie als Besucher einer Internetseite müssen beim betreten dieser über eingesetzte Cookies informiert werden und zwar bevor diese gesetzt werden, mit der Möglichkeit, die nicht existentiellen Cookies zu blocken.

Dies ist auch Bestandteil einer Datenschutzerklärung, welche tiefergreifende Informationen bereitstellen muss.

Dies stellt viele Shop - und Websitebetreiber vor Probleme, zumal inzwischen sich die Abmahnungen wegen einer falschen oder gar nicht vorhandenen Umsetzung der Cookie Verordnung häufen. Bei einfach gestrickten Internetseiten ist das noch einfach, aber wenn moderne Techniken wie Java Script, Einbindung von YouTube, Kontaktformular mit ReCaptcha Spamschutz, Nutzung fon modernen Schriftarten wie Webfonts und vielem mehr, hat der Betreiber nicht immer die Übersicht, wer da noch so seine Cookies und zu welchem Zweck mitspeichert. Hierfür gibt es inzwischen Agenturen, die eine ausgeklügelte Technik einsetzen und ein Tool zur Verfügung stellen, die abmahnsichere Cookie Hinweise auf der Internetseite einbindet und wirkungsvoll handhabt. Leider sind diese Anbieter - nach unserer Meinung nach - sehr teuer. Sofern Sie auf vorgenannte "Spielereien" verzichten können, so würden wir Ihnen eine andere Lösung vorschlagen, die einfacher ist.

Bei komplexeren Webseiten wie Onlineshops raten wir allerdings dazu. Scheuen Sie die Mehrkosten nicht, denn eine Abmahnung kommt Ihnen mit Sicherheit teurer. Besprechen Sie solche Dinge aber immer auch mit dem Rechtsanwalt Ihres Vertrauens.

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